Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 560/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 141/1999Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 1999,
Index
14/02 Gerichtsorganisation, 22/02 Zivilprozessordnung, 23/04 Exekutionsordnung
Text
Anlage B
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Klagsformblatt im arbeitsgerichtlichen Verfahren
(Anm.: Formblatt nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Formblatt nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anmerkungen:
Für Klagen nach § 2 dieser Verordnung gelten folgendeFür Klagen nach Paragraph 2, dieser Verordnung gelten folgende
Besonderheiten:
1.1 Nach der Anführung des Klagevertreters können die Feldgruppen 04 und 05 eingefügt werden, wobei bei Fortsetzung der Feldgruppe 02 (Parteien und deren Vertreter) diese wieder mit der Nummer 02 zu kennzeichnen ist;
1.2 der Satz , „Begehrt wird, der(n) beklagten Partei(en zur ungeteilten Hand) aufzutragen, der(n) klagenden Partei(en) binnen 14 Tagen die Kapitalforderung samt Zinsen und Kosten (Anm.: richtig: zu) zahlen.'' kann statt bei Schreibfeld 06 unmittelbar nach der Feldgruppe 08 eingefügt werden;1.2 der Satz , „Begehrt wird, der(n) beklagten Partei(en zur ungeteilten Hand) aufzutragen, der(n) klagenden Partei(en) binnen 14 Tagen die Kapitalforderung samt Zinsen und Kosten Anmerkung, richtig: zu) zahlen.'' kann statt bei Schreibfeld 06 unmittelbar nach der Feldgruppe 08 eingefügt werden;
1.3 die Überschriften der Spalten bei Feldgruppe 10 können auf folgende Weise verkürzt wiedergegeben werden:
1.4 die Feldgruppe 10 kann auch insofern vereinfacht wiedergegeben werden, als nur die erste Zeile der Spalteneinteilung des Formblatts zu entsprechen hat und die weiteren Zeilen freien Text beinhalten dürfen.
Für die gekürzte Urschrift des Zahlungsbefehls ist die im folgenden wiedergegebene Stampiglie zu verwenden:
ON 2
Zahlungsbefehl laut Klage erlassen
Kosten und Aufwandersatz antragsgemäß
Kosten .......................
Aufwandersatz ................
3. Für die gekürzte Ausfertigung eines Zahlungsbefehls, der nicht
mit Hilfe der ADV hergestellt werden kann, ist die im folgenden
wiedergegebene Stampiglie zu verwenden:
ON 2
(Anm.: Wappen nicht darstellbar)
ZAHLUNGSBEFEHL
Der(n) beklagten Partei(en) wird - zur
ungeteilten Hand aufgetragen, der(n) klagenden
Partei(en) die
eingeklagte Forderung von ................... S
samt den begehrten Zinsen und die mit ....... S
bestimmten Kosten sowie der
Interessenvertretung bzw der
Berufsvereinigung des Klagevertreters
den mit ..................................... S
bestimmten Aufwandersatz binnen 14 Tagen bei
Exekution zu zahlen oder, wenn die geltend
gemachten Ansprüche bestritten werden, gegen
den Zahlungsbefehl innerhalb dieser Frist
Einspruch zu erheben.
Der Zahlungsbefehl kann nur durch Erhebung des
Einspruchs außer Kraft gesetzt werden.
Im Falle der Einspruchserhebung wird das
ordentliche Verfahren über die Klage
stattfinden.
.............................. gericht
Abt. , am
Schlagworte
Stempel, händisches Verfahren