Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 63/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 1997,
Inkrafttretensdatum
06.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.10.1997
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot, die ausländischen Ständigen Vertretungen, die Angestellten und die Sachverständigen in bezug auf die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot
StF: BGBl. II Nr. 63/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: Auf Grund des Paragraph eins, Absatz eins und Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
Beachte
Tritt mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik
Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation
des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot über den Sitz der
Kommission außer Kraft (vgl. § 4 und BGBl. III Nr. 188/1997).Kommission außer Kraft vergleiche Paragraph 4 und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,).
Dokumentnummer
NOR11001518
Alte Dokumentnummer
N1199761057J