Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 100/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 58Artikel 58
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Abschnitt 58
Dieses Abkommen und der dazugehörige Annex (Anm.: Annex nicht darstellbar) treten am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem zwischen der Regierung und der UNIDO die Ratifikationsurkunde von seiten der Regierung und die Mitteilung der Zustimmung von seiten der UNIDO ausgetauscht werden.Dieses Abkommen und der dazugehörige Annex Anmerkung, Annex nicht darstellbar) treten am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem zwischen der Regierung und der UNIDO die Ratifikationsurkunde von seiten der Regierung und die Mitteilung der Zustimmung von seiten der UNIDO ausgetauscht werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Dokumentnummer
NOR12016809
Alte Dokumentnummer
N1199812318U