Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
02.09.1998 bis 13.10.2000 — BGBl. III Nr. 136/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 202.09.199813.10.2000 BGBl. III Nr. 136/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rechtsstellung ihrer Truppen - Partnerschaft für den Frieden

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 1998,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

02.09.1998BGBl. III Nr. 136/1998

Außerkrafttretensdatum

13.10.2000

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

Erklärung Österreichs betreffend die Interpretation des „Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen („PfP-SOFA'')''

Österreich geht davon aus

  1. Ziffer eins
    daß Artikel römisch zwei des „Abkommens zwischen den Parteien des Nortatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen („NATO-SOFA'')'' sich auch auf die Tätigkeit von Militärbehörden nach Artikel römisch sieben dieses Abkommens bezieht;
  2. Ziffer 2
    daß der Rechtsbestand Österreichs, der gemäß Artikel römisch zwei des NATO-SOFA respektiert werden muß, unter anderem beinhaltet
    1. Litera i
      die im österreichischen Recht anwendbaren relevanten internationalen Instrumente,
    2. Sub-Litera, i, i
      die österreichische Gesetzgebung in bezug auf Einfuhr, Ausfuhr und Transit von Kriegsmaterial gemäß dem Abkommen (siehe beigefügte Liste);
  3. Ziffer 3
    und daß die gegenwärtig gültige österreichische Verfassungsgesetzgebung in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung nicht von der Anwendung des Übereinkommens betroffen ist.

Gesetzesnummer

10001553

Dokumentnummer

NOR12017044

Alte Dokumentnummer

N1199855076L