Norm Rechtsstellung ihrer Truppen – Partnerschaft für den Frieden – Zusatzprotokoll× ▾ ‹›Gliederung Rechtsstellung ihrer Truppen – Partnerschaft für den Frieden – Zusatzprotokoll Fassungen (Gesetz) ab 02.09.1998 — BGBl. III Nr. 137/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.09.1998 BGBl. III Nr. 137/1998 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 02.09.1998 Art. 1Art. 2