Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 153/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 1998,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 2
Das Zentrum ist eine Einrichtung des Europarates. Als solche besitzt es Rechtspersönlichkeit und hat die entsprechende rechtliche Fähigkeit, seine Tätigkeit auszuüben und seine Ziele zu verwirklichen, insbesondere Verträge abzuschließen und Eigentum zu erwerben.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012
Dokumentnummer
NOR12017131
alte Dokumentnummer
N1199855292L