Norm Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung× ▾ ‹›Gliederung Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung Fassungen (Gesetz) ab 24.12.1816 — JGS Nr. 1305/1816 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute24.12.1816 JGS Nr. 1305/1816 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.12.1816 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1