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§ 13

Fassungen
02.08.1850 bis 31.12.1999 — RGBl. Nr. 256/1850 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1302.08.185031.12.1999 RGBl. Nr. 256/1850 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Instruktion für die Gemeindevorsteher

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 256 aus 1850, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

02.08.1850RGBl. Nr. 256/1850

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999

Index

22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren

Beachte

zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 3,, RGBl. Nr. 153/1849

Text

Paragraph 13,

In den Fällen, wo Minderjährige, Irrsinnige, Abwesende, oder sonst zur Vermögensverwaltung unfähige Erben einschreiten, oder wo die großjährigen Erben bei der Todfallsaufnahme um sogleiche Inventierung der Verlassenschaft bitten, und diese auch nicht bedeutend ist, hat der Gemeinde-Abgeordnete, ohne einen gerichtlichen Auftrag abzuwarten, den Activ- oder Passiv-Stand der Verlassenschaft genau zu verzeichnen, die beweglichen Sachen von einem beeideten Sachverständigen schätzen zu lassen, dieses Verzeichnis sammt den zugezogenen Parteien, den Zeugen und dem Schätzmanne zu unterfertigen und sammt den zur Belegung des Vermögensstandes etwa dienlichen Urkunden der Todfallsaufnahme anzuschließen.

Anmerkung

1. Statt "großjährigen" müßte es seit dem BG, BGBl. Nr. 108/1973 (Novelle zum Außerstreitgesetz, RGBl. Nr. 208/1854), "volljährigen" heißen.
2. Zu der Inventarisierung und der Abhandlung geringfügiger Nachlässe siehe die §§ 96, 105 Abs. 2, 126 Abs. 2 und 151 Außerstreitgesetz, RGBl. Nr. 208/1854.

Schlagworte

Aktivstand, Passivstand, Inventar, Errichtung, Aufnahme, Bewertung

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10001658

Dokumentnummer

NOR12019326

Alte Dokumentnummer

N2185011090R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1850/256/P13/NOR12019326