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§ 185 AußStrG

Fassungen
01.01.1978 bis 31.12.2004
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 18501.01.197831.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Außerstreitgesetz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 208 aus 1854, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 185

Inkrafttretensdatum

01.01.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003

Abkürzung

AußStrG

Index

22/03 Außerstreitverfahren

Text

Paragraph 185,

Alle Verhandlungen in Vormundschafts- und Curatels-Angelegenheiten, sie mögen sich auf schriftliche Eingaben oder mündliches Ansuchen der Parteien gründen oder von Amtswegen eingeleitet werden, sind in der Regel mündlich vor Gericht zu pflegen.

Dem Ermessen des Gerichtes bleibt es überlassen, in wichtigen und zweifelhaften Fällen vor der Genehmigung der Anträge des Vormundes oder Curators auch die anwesenden nächsten Verwandten des Pflegebefohlenen und diesen selbst, soferne er einer Beurtheilung seiner Angelegenheiten fähig ist, zu vernehmen.

Erfordert das Wohl eines Minderjährigen oder Pflegebefohlenen die dringende Erledigung eines Antrags, so kann das Gericht einen Beteiligten unter Setzung einer angemessenen Frist zur Äußerung auffordern und im Fall der Nichtäußerung annehmen, daß der Beteiligte dem Antrag keine Einwendungen entgegensetzt. Die Aufforderung hat den Hinweis auf diese Rechtsfolge zu enthalten und ist nach den Bestimmungen für die Zustellung von Klagen zuzustellen. Gegen eine solche Aufforderung ist ein Rechtsmittel unzulässig.

Anmerkung

Siehe § 178a ABGB, JGS Nr. 946/1811, § 106 ZPO RGBl.
Nr. 113/1895 und § 21 ZustellG, BGBl. Nr. 200/1982.

Schlagworte

Vormundschaftsangelegenheiten, Kuratelsangelegenheiten, Vormundschaftssachen, Kuratelssachen, Tagsatzung, Mündlichkeitsgrundsatz, Kurator, Beurteilung, Fristsetzung, Verschweigung, Sachwalter, Sachwaltersachen

Gesetzesnummer

10001659

Dokumentnummer

NOR12019529

Alte Dokumentnummer

N2185416590T