Kurztitel
Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
§. 120.Paragraph 120,
Am Halse wird bemerkt, ob er dünn, lang, kurz, dick, mit Kerben versehen, steif oder beweglich, geschwollen, mit Flecken, Eindrücken, Exosionen, Blutunterlaufungen, Wunden bedeckt angetroffen wurde.
Seine hintere Fläche, selbst wenn sich hier keine Veränderungen zeigen sollten, ist gehörig zu untersuchen und der Befund anzuführen.