Norm Verjährungsfrist von Forderungen aufgrund eines Urteils etc.× ▾ ‹›Gliederung Verjährungsfrist von Forderungen aufgrund eines Urteils etc. Fassungen (Gesetz) ab 07.09.1858 — RGBl. Nr. 105/1858 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.09.1858 RGBl. Nr. 105/1858 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.09.1858 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1