Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
Beachte
zum Inkrafttretensdatum vgl. § 8 RGBl. Nr. 260/1852zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 8, RGBl. Nr. 260/1852
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Abnahme eines Eides ist dem Vermittlungsamte nicht gestattet; auch kann ein Vergleich auf einen abzulegenden Eid vor diesem Amte nicht geschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Dokumentnummer
NOR12019826
alte Dokumentnummer
N2186912829R