Rechtstracker.at

§ 140d NO

Fassungen
ab 01.01.2025 — BGBl. I Nr. 93/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 140d heute01.01.2025 § → § BGBl. I Nr. 93/2024
§ 140d01.06.199931.12.2024 BGBl. I Nr. 72/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Notariatsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 75 aus 1871, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 140 d

Inkrafttretensdatum

01.01.2025BGBl. I Nr. 93/2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NO

Index

27/02 Notare

Text

Paragraph 140 d,

  1. Absatz eins,Das „Treuhandregister des österreichischen Notariats (THR)“ dient der Registrierung der nach Paragraph 109 a, Absatz 2, eintragungspflichtigen Treuhandschaften. Einzutragen sind insbesondere der Notar, die Versicherung des Notars, der Treuhandrahmen, die Treugeber und der Beginn und das Ende der Treuhandschaft. Ferner sind gegebenenfalls Angaben zu solchen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung zu machen, die in den Richtlinien (Paragraph 109 a, Absatz 6 und Paragraph 140 a, Absatz 2, Ziffer 8,) aus den in der Anlage römisch zwei und römisch drei zum FM-GwG angeführten Faktoren unter Einbeziehung der auf Unionsebene, innerstaatlicher Ebene und auf Ebene der Notare ermittelten berufsspezifischen Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung festgelegt wurden.
  2. Absatz 2,Jeder Treugeber ist berechtigt, von der Österreichischen Notariatskammer darüber Auskunft zu verlangen, ob die ihn betreffende Treuhandschaft im THR registriert ist und in welcher Höhe dafür Versicherungsschutz besteht.

Im RIS seit

18.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

10001677

Dokumentnummer

NOR40263758