Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 41/1888
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
24/03 Sonstiges Strafrecht
Text
Artikel I.Artikel römisch eins.
In Ausführung des Artikels 12 des internationalen Übereinkommens vom 14. März 1884 (R. G. Bl. Nr. 40), über die Sicherung der durch Unterseekabel hergestellten telegraphischen Verbindungen, werden rücksichtlich der Unterseekabel, die auf den Staatsgebieten, Colonien oder den Besitzungen eines oder mehrerer Staaten landen, welche als dem erwähnten Übereinkommen beigetreten anzusehen sind, nachstehende Bestimmungen getroffen:
Schlagworte
RGBl. Nr. 40/1884, Kolonie
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012
Dokumentnummer
NOR12020070
alte Dokumentnummer
N2188829662S