Norm Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1888 — RGBl. Nr. 41/1888 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.1975 § → § BGBl. Nr. 422/1974 28.07.192031.12.1974 § → § aufgehoben durch StGBl. Nr. 321/1920 01.05.188827.07.1920 RGBl. Nr. 41/1888 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.07.1920 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1 § 5§. 5.Art. 1 § 7§. 7.Art. 1 § 8§. 8.Art. 1 § 9§. 9.Art. 1 § 10§. 10.Art. 1 § 11§. 11.Artikel I.Art. 1Artikel II.Art. 2Artikel III.Art. 3