Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erwerbs- und Wirtschaftsgen. - Revision - Buchführungsvorschriften
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 134/1903 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1997RGBl. Nr. 134 aus 1903, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
21/04 Genossenschaftsrecht
Text
Anlage 2
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*/2
Fragepunkte für die
Revision von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und
verwandten Vereinen.
I. Allgemeine Verhältnisse. Statut.römisch eins. Allgemeine Verhältnisse. Statut.
Seit wann besteht der Verein? Ist er eine registrirte Genossenschaft?
Ist der Genossenschaftsvertrag in der vom Gesetze (§. 3 des Genossenschaftsgesetzes) vorgeschriebenen Weise errichtet worden? Ist der von den Mitgliedern, die sich an der Gründung betheiligten, unterschrieben?Ist der Genossenschaftsvertrag in der vom Gesetze (Paragraph 3, des Genossenschaftsgesetzes) vorgeschriebenen Weise errichtet worden? Ist der von den Mitgliedern, die sich an der Gründung betheiligten, unterschrieben?
Enthält das Statut die im Genossenschaftsgesetze (§. 5) geforderten Bestimmungen?Enthält das Statut die im Genossenschaftsgesetze (Paragraph 5,) geforderten Bestimmungen?
Entspricht es auch in seinen übrigen Bestimmungen dem Gesetze? Weicht es von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes nur insoferne ab, als dies in dem bezeichneten Gesetze für zulässig erklärt ist (§. 11 Gen.Ges.)?Entspricht es auch in seinen übrigen Bestimmungen dem Gesetze? Weicht es von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes nur insoferne ab, als dies in dem bezeichneten Gesetze für zulässig erklärt ist (Paragraph 11, Gen.Ges.)?
Ist das Originalstatut sammt dem Registrirungsbescheide vorhanden?
Stimmt das mit dem gerichtlichen Registrirungsvermerke versehene Statut mit den vorräthigen Statutenexemplaren (§. 35 Gen. Ges.) überein?Stimmt das mit dem gerichtlichen Registrirungsvermerke versehene Statut mit den vorräthigen Statutenexemplaren (Paragraph 35, Gen. Ges.) überein?
Sind allfällige Statutenänderungen in gesetz- und statutenmäßiger Weise zustande gekommen und wurden sie vorschriftsmäßig beim Handelsgerichte zur Registrirung angemeldet? Liegen die Registrirungsbescheide vor?
Beruht die Genossenschaft auf unbeschränkter oder auf beschränkter Haftung? In letzterem Falle bis zu welchem Betrage haften die Genossenschafter?
Wie hoch belaufen sich die Geschäftsantheile? Wie werden die Geschäftsantheile gebildet? Im Falle der Zulassung ratenweiser Einzahlung: Werden die Zahlungsfristen eingehalten?
Hält sich die Thätigkeit der Genossenschaft innerhalb der durch Gesetze und Statut gezogenen Grenzen?
Wieviele Mitglieder zählte die Genossenschaft am Ende des letzten Geschäftsjahres? Gründe für auffallende Zu- oder Abnahme.
Befindet sich die Genossenschaft in Liquidation? Wurden die in diesem Stadium vorgeschriebenen Anmeldungen erstattet? Wickelt sich die Liquidation in vorschriftsmäßiger Weise ab?
II. Mitgliedschaft.römisch zwei. Mitgliedschaft.
Wie erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder? Werden die im Statute hierüber enthaltenen Bestimmungen genau befolgt?
Sind die Beitrittserklärungen allen Anforderungen entsprechend abgefasst, von den Beitretenden unterschrieben (§. 3 Gen. Ges.) und werden sie sorgfältig aufbewahrt?Sind die Beitrittserklärungen allen Anforderungen entsprechend abgefasst, von den Beitretenden unterschrieben (Paragraph 3, Gen. Ges.) und werden sie sorgfältig aufbewahrt?
Sind die Genossenschaften in das Mitgliederregister (§. 14 Gen. Ges.) vorschriftsmäßig eingetragen?Sind die Genossenschaften in das Mitgliederregister (Paragraph 14, Gen. Ges.) vorschriftsmäßig eingetragen?
Liegt das Mitgliederregister zur Einsicht auf?
Ist der Erwerb und die Fortdauer der Mitgliedschaft an den Wohnsitz innerhalb eines bestimmten Bezirkes geknüpft?
Werden die Bestimmungen über das Ausscheiden der Mitglieder eingehalten?
Wird die gesetzliche (§§. 54, 77 Gen. Ges.) und die im Statute etwa vorgesehene längere Kündigungsfrist beobachtet?Wird die gesetzliche (Paragraphen 54, 77, Gen. Ges.) und die im Statute etwa vorgesehene längere Kündigungsfrist beobachtet?
Erfolgen die Kündigungen schriftlich?
Wird der Zeitpunkt des Ausscheidens richtig festgestellt? Erfolgt die Rückzahlung des Geschäftsantheiles nicht vor Ablauf der gesetzlichen oder längeren statutarischen Frist?
Wird die Kündigung von Geschäftsantheilen, ferner das Ausscheiden von Mitgliedern sofort in das Mitgliederregister eingetragen?
Hat eine Auschließung von Mitgliedern stattgefunden? Aus welchen Gründen? Wurde dabei nach Vorschrift der Statuten vorgegangen?
III. Vorstand.römisch drei. Vorstand.
Aus wieviel Mitgliedern besteht der Vorstand?
Wird der Vorstand aus den Genossenschaftern gewählt?
Versieht er sein Amt unentgeltlich oder bezieht er eine Entlohnung, eventuell in welcher Höhe?
Erfolgt die Bestellung der Vorstandsmitglieder in vorschriftsmäßiger Weise und rechtzeitig?
Werden die Mitglieder des Vorstandes jeweils sofort nach ihrer Bestellung zum Firmenbuch angemeldet? Sind die Unterschriften eingereicht?
Erfolgen die Kundgebungen und Willenserklärungen des Vorstandes und die Zeichnung für die Genossenschaft in der durch Gesetz (§. 17 Gen. Ges.) und Statut vorgesehenen Weise?Erfolgen die Kundgebungen und Willenserklärungen des Vorstandes und die Zeichnung für die Genossenschaft in der durch Gesetz (Paragraph 17, Gen. Ges.) und Statut vorgesehenen Weise?
Sind die Obliegenheiten des Vorstandes durch das Statut und eine eventuell bestehende Geschäftsordnung oder Instruction in zweckmäßiger Weise geregelt?
Kommt der Vorstand den ihm obliegenden Verpflichtungen nach?
Hält der sich an die ihm durch das Statut, sowie durch eine allfällig bestehende Geschäftsordnung oder Instruction gezogenen Grenzen?
Wie oft finden Vorstandssitzungen statt?
Wird über diese ein Protokollbuch geführt? Sind darin die Beschlüsse des Vorstandes gehörig detaillirt verzeichnet und von den bei der Beschlussfassung anwesenden Vorstandsmitglieder unterfertigt?
Hat die Genossenschaft angestellte Beamte? Zur Besorgung welcher Geschäfte? Sind die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zweckentsprechend? Wie werden die Beamten entlohnt? Haben sie Caution gestellt?
IV. Aufsichtsrath.römisch vier. Aufsichtsrath.
Ist ein Aufsichtsrath bestellt?
Aus wieviel Mitgliedern besteht der Aufsichtsrath?
Ist er aus den Genossenschaftern gewählt?
Sind die Functionen des Vorstandes und des Aufsichtsrathes strenge getrennt? Erfolgt auch bei gemeinschaftlichen Sitzungen die Abstimmung getrennt?
Besteht eine Instruction für den Aufsichtsrath?
Kommt der Aufsichtsrath den ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtung, in allen Zweigen der Verwaltung die Controle zu üben, gehörig nach?
Hält er regelmäßige Sitzungen ab?
Überprüft er regelmäßig die Geschäftsgebarung der Genossenschaft, controlirt er die Buchführung, sieht er insbesondere die periodischen Rechnungsabschlüsse durch, nimmt der unvermuthet Revisionen der Cassebestände vor? In welchen Zeitabschnitten?
Dringt er auf die Behebung der von ihm wahrgenommenen Mängel?
Wird über die Sitzungen des Aufsichtsrathes ein besonderes Protokollbuch geführt? Sind darin die Ergebnisse der vorgenommenen Überprüfungen verzeichnet?
Besorgt der Aufsichtrath insbesondere die im Gesetze vorgeschriebene Prüfung der Jahresrechnung sammt Bilanz und der Vorschläge für die Gewinnvertheilung und erstattet er hierüber der Generalversammlung Bericht?
V. Generalversammlung.römisch fünf. Generalversammlung.
Wird die Generalversammlung rechtzeitig innerhalb der vom Statute vorgesehenen Frist und mindestens alljährlich einberufen?
Erfolgt die Berufung in der durch das Statut bestimmten Weise?
Wird bei der Berufung der Zweck der Generalversammlung in vorschriftsmäßiger Weise bekannt gemacht?
Wird dafür Sorge getragen, dass die Genossenschafter entsprechende Zeit vor der Generalversammlung in den vorbereiteten Rechnungsabschluss Einsicht nehmen können?
Wird in der Generalversammlung nur über die bei der Berufung bekannt gemachten Gegenstände Beschluss gefasst?
Wird das Protokollbuch über die Generalversammlungsbeschlüsse gehörig geführt und ist es nach Vorschrift des Statutes unterzeichnet?
Lassen die Eintragungen die Vorgänge bei der Generalversammlung in allen wesentlichen Punkten erkennen und ersehen, dass die einzelnen Beschlüsse in gesetz- und statutenmäßiger Weise zustande gekommen sind?
Ist das Protokollbuch den Genossenschaftern zugänglich?
VI. Geschäftsgebarung im allgemeinen.römisch sechs. Geschäftsgebarung im allgemeinen.
Wird bei der Geschäftsgebarung in sorgfältiger und wirtschaftlicher Weise vorgegangen? Besteht eine Geschäftsordnung, ist sie zweckmäßig und wird sie entsprechend gehandhabt? Werden gewagte Geschäfte möglichst vermieden? In welcher Richtung ergaben sich namentlich Anstände?
Wie stellt sich das Verhältnis zwischen dem eigenen (Geschäftsantheile, Reservefond) und dem fremden Vermögen der Genossenschaft? Worin besteht das letztere? Ist die Gesammtsumme des fremden Vermögens verhältnismäßig zu hoch? Werden die durch das Statut oder durch Generalversammlungsbeschlüsse über die Eingebung von Verbindlichkeiten etwa festgesetzten Grenzen beobachtet?
Kommt die Genossenschaft ihren Verbindlichkeiten ordentlich nach? Ist sie mit Leistungen im Rückstande oder befindet sie sich etwa gar im Zustande der Überschuldung?
Wird strenge darauf gesehen, dass den Verbindlichkeiten der Genossenschaft stets auch die zu ihrer Deckung nöthigen Mittel gegenüberstehen? Festsetzung entsprechender Zahlungs-, Rückzahlungs- und Kündigungsfristen.
Wird insbesondere im Auge behalten, dass die Mittel der Genossenschaft nicht durch schwer realisirbare Anlagen festgerannt werden?
Werden die durch Statut oder Generalversammlungsbeschluss aufgestellten Normen über die Creditgewährung pünktlich eingehalten, die festgesetzten Cautelen beobachtet? Trifft dies insbesondere für die Creditgewährung an Vorstands- und Aufsichtsrathsmitglieder, sowie für deren Annahme als Bürgen zu?
Wird bei der Creditgewährung in jedem einzelnen Falle mit der nöthigen Vorsicht vorgegangen?
Herrscht bei der Prolongirung von Credit keine zu nachsichtige Praxis? Wird namentlich auf die vorherige Bezahlung fälliger Zinsen gesehen? Wird Vorsorge getroffen, dass auch die Haftungsverbindlichkeit der Bürgen auf den Zeitraum, auf den der Credit prolongirt wird, verlängert werde?
Wird das Eingehen der geschuldeten Leistungen gehörig überwacht? Finden sich Rückstände vor, deren Beitreibung aus Saumsal unterblieb, namentlich solche, bei denen Gefahr im Verzuge ist?
Wird auf die gehörige Ausstellung der Schuldurkunden über Verpflichtungen gegen die Genossenschaft gedrungen? Werden die Schuldurkungen sicher verwahrt und nach erfolgter Zahlung zurückgestellt oder vernichtet?
Ist für genügende Cautelen gegen Unterschleife Sorge getragen?
Erfolgen die Einzahlungen und Auszahlungen stets nach Vorschrift der Statuten, Geschäftsordnung u.s.w. und auf Grund der erforderlichen Beschlüsse?
Ist für entsprechende Trennung der Buchhaltung vom Cassedienste vorgesorgt?
Ist die Buchführung der Art und dem Umfange der Geschäfte entsprechend eingerichtet? Welche Bücher werden geführt?
Werden die Bücher nach Vorschrift des Handelsgesetzbuches geführt? Sind sie gebunden, paginiert, frei von Durchstreichungen, welche die ursprüngliche Eintragung unleserlich machen, sowie von Radirungen? Kommen Eintragungen mit Bleistift vor?
Sind die Bücher und die Correspondenz gehörig verwahrt? Sind auch die Geschäftsbücher aus den früheren Jahren vorhanden?
Erfolgt die Führung der Bücher laufend ohne Rückstand?
Existirt ein gehörig und ohne Rückstände geführtes Cassebuch? Ist es übersichtlich angelegt und die Eintragungen gehörig specialisirt?
Wird es in angemessenen Zeitabschnitten abgeschlossen und überprüft?
Stimmen die Eintragungen in das Cassebuch mit den Vorstandsbeschlüssen und den sonstigen Belegen genau überein?
Sind die einzelnen Posten in die Hauptbücher und Conten richtig und ohne Rückstand übertragen?
Ergab die Prüfung der vom Revisor eingesehenen Forderungsbescheinigungen von Gläubigern der Genossenschaft und anderer den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft betreffenden Actenstücke und Belege die Übereinstimmung mit den Büchern der Genossenschaft?
Sind bei verzinslichen Beträgen die Zinsen nach Stichproben richtig berechnet?
Sind die Zinsen bei den einzelnen periodischen Abschlüssen richtig addirt?
Ist die Einrichtung der Cassegebarung und der Cassecontrole zweckentsprechend?
Welcher Cassebestand wurde zur Zeit der Revision vorgefunden? Wie setzt er sich zusammen? Stimmt er mit den Büchern überein? Aufklärung und Beseitigung allfälliger Differenzen.
Hat die Genossenschaft zu große Cassenbestände, namentlich an barem Gelde?
Sind die Cassenbestände sicher verwahrt? Wird Gegensperre geübt? Wird nach Schluss jedes Amtstages der Cassestand scontrirt?
Sind der Genossenschaft gehörige Gebäude, Warenvorräthe u. dgl. entsprechend gegen Brandschaden versichert?
Wird beim Jahresschlusse durch Vorstand und Aufsichtsrath eine Inventur sämmtlicher Vermögensobjecte vorgenommen und das Ergebnis durch ein von allen Gegenwärtigen unterfertigtes Protokoll bescheinigt?
Werden Vermögenswerte der Genossenschaft (namentlich Liegenschaften, Mobilien, Wertpapiere) mit dem Werte eingestellt, der ihnen im gegebenen Zeitpunkte beizulegen ist? Werden die entsprechenden Abschreibungen vorgenommen?
Werden insbesondere dubiose Forderungen nur nach ihrem wahrscheinlichen Werte unter die Activa eingestellt und uneinbringliche Forderungen gänzlich abgeschrieben?
Wird der alljährliche Rechnungsabschluss rechtzeitig verfasst?
Stimmt er mit den Büchern überein?
Werden die Activa und Passiva richtig bilanzirt, insbesondere nicht Posten unter die Activen eingestellt, die zu den Passiven gehören?
Ist das Gewinn- und Verlustconto richtig aufgestellt?
Werden die Bestimmungen der Statuten über die Gewinnvertheilung und die Aufbringung von Verlusten genau beachtet?
Wurden Dividenden auf die Geschäftsantheile vertheilt, eventuell in welcher Höhe? Bestehen diesbezüglich statutarische Beschränkungen? Werden sie beobachtet?
Sind die Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre von der Generalversammlung genehmigt worden und ist die Genehmigung aus dem Protokollbuche ersichtlich?
Ist die Bekanntmachung des Rechnungsabschlusses rechtzeitig und mit dem vorgeschriebenen Inhalte (§. 22 Gen. Ges.) erfolgt?Ist die Bekanntmachung des Rechnungsabschlusses rechtzeitig und mit dem vorgeschriebenen Inhalte (Paragraph 22, Gen. Ges.) erfolgt?
Wurde der politische Behörde rechtzeitig eine Abschrift des genehmigten Rechnungsabschlusses vorgelegt?
Besteht ein Reservefond? Entspricht seine Höhe der Art und dem Umfange der Geschäfte?
Fließen dem Reservefond die statutenmäßigen Beträge zu?
Ist der Reservefond gemäß den Bestimmungen der Statuten angelegt? Wird er im Geschäftsbetriebe verwendet oder ist er anderweitig angelegt?
Bestehen Specialreservefonde? Wie sind sie angelegt und verbucht?
Werden die Steuern rechtzeitig entrichtet, die Stempelvorschriften beobachtet?
VII. Revision.römisch sieben. Revision.
Hat der Vorstand der Genossenschaft unmittelbar nach Empfang des Revisionsberichtes über die letzte Revision (in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrathe, wenn ein solcher bestellt ist) über den Bericht Beschluss gefasst?
Wurde der Revisionsbericht bei Berufung der nächsten darauffolgenden Generalversammlung als Gegenstand der Beschlussfassung angekündigt?
Wurde der Bericht des Revisors in der Generalversammlung vollinhaltlich verlesen und hat sich der Aufsichtsrath (wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Vorstand) über das Ergebnis der Revision erklärt?
Welche Beschlüsse wurden hierüber in der Generalversammlung gefasst und wie wurden sie ausgeführt?
Wurden die bei der letzten Revision wahrgenommenen Mängel behoben?
Anmerkung
Zu Abschn. III: An die Stelle des Genossenschaftsregisters ist durch
das FBG, BGBl. Nr. 10/1991, mit Wirkung vom 1.1.1991 das Firmenbuch
getreten.
Schlagworte
Genossenschaftsgesetz, RGBl. Nr. 70/1873, Aufsichtsrat,
Kreditgewährung, Korrespondenz, Kassa
Dokumentnummer
NOR12022959
Alte Dokumentnummer
N2190319117R