Rechtstracker.at

§ 19

Fassungen
11.08.1903 bis 31.12.1997 — RGBl. Nr. 134/1903 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1911.08.190331.12.1997 RGBl. Nr. 134/1903 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erwerbs- und Wirtschaftsgen. - Revision - Buchführungsvorschriften

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 134 aus 1903, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

11.08.1903RGBl. Nr. 134/1903

Außerkrafttretensdatum

31.12.1997aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1997

Index

21/04 Genossenschaftsrecht

Beachte

zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 6, RGBl. Nr. 113/1869

Text

Paragraph 19,

Soweit es die Durchführung der Revision erheischt, hat der Revisor das Recht, die Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, die Bücher und Papiere einzusehen und den Bestand der Casse, sowie die Bestände an Effecten, Schulddocumenten und Waren zu untersuchen. Er kann den Organen und Beauftragten der Genossenschaft (Verein) die ihm zum Zwecke einer gründlichen und vollständigen Revision erforderlich scheinenden Auskünfte und Aufklärungen abverlangen, um ein möglichst vollständiges und richtiges Bild der Gebarung der Genossenschaft (Verein) zu gewinnen (Paragraph 6,, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1903, R. G. Bl. Nr. 133).

Sollten dem Revisor bei seiner Thätigkeit Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, so ist zunächst an die im Gesetze auf ein solches Verhalten angedrohten Ordnungsstrafen (Paragraph 11, des eben gedachten Gesetzes) zu erinnern und, wenn dies fruchtlos bleibt, je nach der Sachlage dem Gerichtshofe erster Instanz oder der politischen Landesstelle Anzeige zu erstatten.

Schlagworte

Kassa, RGBl. Nr. 133/1903

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2025

Gesetzesnummer

10001716

Dokumentnummer

NOR12022948

Alte Dokumentnummer

N2190319106R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1903/134/P19/NOR12022948