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Art. 3

Fassungen
27.04.1909 bis 30.07.2009 — RGBl. Nr. 60/1909 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 327.04.190930.07.2009 RGBl. Nr. 60/1909 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Haager Prozeßübereinkommen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 60/1909

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

27.04.1909RGBl. Nr. 60/1909

Außerkrafttretensdatum

30.07.2009

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2009,

Text

Artikel 3.

Ist das zuzustellende Schriftstück in der Sprache der ersuchten Behörde oder in der zwischen den beiden beteiligten Staaten vereinbarten Sprache abgefaßt oder mit einer Übersetzung in eine dieser Sprachen versehen, so läßt die ersuchte Behörde, falls in dem Begehren ein dahingehender Wunsch ausgesprochen ist, das Schriftstück in der durch ihre eigene Gesetzgebung für die Vornahme gleichartiger Zustellungen vorgeschriebenen Form oder in einer besonderen Form, sofern diese ihrer Gesetzgebung nicht zuwiderläuft, zustellen. Ist ein solcher Wunsch nicht zum Ausdrucke gelangt, so wird die ersuchte Behörde zunächst die Übergabe nach den Vorschriften des Artikels 2 zu bewirken versuchen.

Vorbehaltlich anderweitiger Übereinkunft ist die im vorausgehenden Absatze erwähnte Übersetzung von dem diplomatischen oder konsularischen Vertreter des ersuchenden Staates oder von einem beeideten Dolmetsch des ersuchten Staates zu beglaubigen.

Anmerkung

Zu Abs. 1: In diesen Fällen kann die Zustellung auch ohne oder gegen den Willen des Empfängers durchgeführt werden (vgl. § 12 Abs. 2 ZustellG, BGBl. Nr. 200/1982 und § 163 Abs. 5 Geo, BGBl. Nr. 264/1951).
In Island zuzustellende Schriftstücke können mit Übersetzungen in die isländische oder dänische Sprache versehen sein.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Gesetzesnummer

10001725

Dokumentnummer

NOR12023139

Alte Dokumentnummer

N2190916104T