Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Insolvenzrechtseinführungsgesetz
Kundmachungsorgan
RGBl.Nr. 337/1914 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010RGBl.Nr. 337 aus 1914, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Außerkrafttretensdatum
30.06.2010aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Index
23/03 Sonstiges Insolvenzrecht
Text
Insolvenzverwalterliste
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Die Insolvenzverwalterliste hat Textfelder für folgende Angaben zu enthalten:
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse;
eingetragen in eine Berufsliste (seit wann) oder Art der Berufserfahrung (seit wann);
besondere Fachkenntnisse (in wirtschaftlichen Belangen);
besondere Branchenkenntnisse;
Infrastruktur
Gesamtzahl der Mitarbeiter,
Zahl der Mitarbeiter mit Insolvenzpraxis,
Zahl der Mitarbeiter mit juristischer Ausbildung,
Zahl der Mitarbeiter mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung,
Haftpflichtversicherung als Insolvenzverwalter;
Erfahrung als Insolvenzverwalter (insbesondere Anzahl der Bestellungen sowie Umsatz, Mitarbeiteranzahl und Fortbetriebsdauer der Unternehmen im Konkurs);
angestrebter örtlicher Tätigkeitsbereich;
bei juristischen Personen
Vertretung bei Ausübung der Insolvenzverwaltung samt Angaben nach Z 1 bis 6,Vertretung bei Ausübung der Insolvenzverwaltung samt Angaben nach Ziffer eins bis 6,
Gesellschafter und wirtschaftlich Beteiligte.
(2)Absatz 2,Die Insolvenzverwalterliste ist als allgemein zugängliche Datenbank vom Oberlandesgericht Linz für ganz Österreich zu führen.
(3)Absatz 3,Die an der Masse- und Ausgleichsverwaltung interessierten Personen haben sich selbst in die Insolvenzverwalterliste einzutragen. Sie können die Angaben auch jederzeit selbst ändern.
(4)Absatz 4,§ 89j Abs. 5 GOG ist anzuwenden.Paragraph 89 j, Absatz 5, GOG ist anzuwenden.
Schlagworte
Telefonnummer, Masseverwaltung
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010
Dokumentnummer
NOR40030035