Norm Einführung von Legitimationen für Rechtsanwälte× ▾ ‹›Gliederung Einführung von Legitimationen für Rechtsanwälte Fassungen (Gesetz) ab 10.04.1919 — StGBl. Nr. 208/1919 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute10.04.1919 StGBl. Nr. 208/1919 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.04.1919 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 1.§ 2§ 2.§ 3§ 3.§ 4.§ 4AnlagenAnl. 1