Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1921Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1921,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Die königlich großbritannische Regierung hat gemäß Artikel 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie den von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland abgeschlossenen Staatsvertrag vom 3. Dezember 1873, R. G. Bl. Nr. 34 vom Jahre 1874, über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern, sowie die dazu gehörige Additionalerklärung vom 26. Juni 1901, R. G. Bl. Nr. 185 vom Jahre 1902, im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Großbritannien und Irland angewendet wünscht.
Dieses Vertragsverhältnis ist am 22. September 1920 in Kraft getreten.
Dokumentnummer
NOR12023549
alte Dokumentnummer
N2192114127P