Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über die Schiedsklauseln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 57/1928Bundesgesetzblatt Nr. 57 aus 1928,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Text
5.Ziffer 5 Das gegenwärtige Protokoll, dessen Zeichnung allen Staaten freisteht, soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald als möglich bei dem Generalsekretär des Völkerbundes hinterlegt werden, der die Hinterlegung allen Vertragsstaaten mitteilen wird.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022
Dokumentnummer
NOR40247536