Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
11.09.1930 bis 31.12.1999 — BGBl. Nr. 287/1930 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 111.09.193031.12.1999 BGBl. Nr. 287/1930 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 216/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferungsvertrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 1999,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

11.09.1930BGBl. Nr. 287/1930

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999aufgehoben durch BGBl. III Nr. 216/1999

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Anläßlich der Unterzeichnung des Vertrages wurden

folgende Noten gewechselt:

(Übersetzung)

Gesandtschaft der Vereinigten

Staaten von Amerika.

Wien, am 31. Jänner 1930.

Exzellenz!

Im Augenblick der Unterzeichnung des Auslieferungsvertrages zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Österreich beehre ich mich, die Erklärung abzugeben, daß ich ermächtigt worden bin, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten, falls ein von Österreich Ausgelieferter in den Vereinigten Staaten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird, den zuständigen Behörden die gnadenweise Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Gefängnisstrafe empfehlen wird.

Empfangen Sie, Exzellenz, die neuerliche Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Albert H. Washburn m. p.

Seiner Exzellenz

Dr. Johann Schober,

Österreichischer Bundeskanzler.

Der Bundeskanzler.

Wien, am 31. Jänner 1930.

Herr Gesandter!

Ich beehre mich, namens der Bundesregierung den Empfang der Note, die Eure Exzellenz mir anläßlich der Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Auslieferung von Verbrechern übergeben haben, ergebenst zu bestätigen und die darin enthaltene Erklärung zur Kennntis zu nehmen, wonach Eure Exzellenz ermächtigt worden ist mir mitzuteilen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten, falls ein von Österreich Ausgelieferter in diesen Staaten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird, den zuständigen Behörden die gnadenweise Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Gefängnisstrafe empfehlen wird.

Empfangen Sie, Exzellenz, die neuerliche Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Schober m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Albert Henry Washburn,

Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter

Minister der Vereinigten Staaten von Amerika.

Wien.

Gesetzesnummer

10001785

Dokumentnummer

NOR12023800

Alte Dokumentnummer

N2193016871R