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Art. 2

Fassungen
01.04.1960 bis 30.06.1962 — BGBl. Nr. 56/1960
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 201.04.196030.06.1962 BGBl. Nr. 56/1960 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferungsvertrag mit Belgien bezüglich Belgisch-Kongo und der Gebiete von Ruanda-Urundi

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1932, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1960,

Typ

Vertrag - Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1960BGBl. Nr. 56/1960

Außerkrafttretensdatum

30.06.1962

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Durch die Unabhängigkeitserklärungen von Belgisch-Kongo am 30.6.1960 und von Ruanda-Urundi am 1.7.1962 obsolet.

Text

Artikel 2.

Die strafbaren Handlungen, derentwegen die Auslieferung zu bewilligt werden wird, sind folgende:

  1. Ziffer eins
    Vorsätzliche Tötung, Meuchelmord, Elternmord, Kindesmord, Vergiftung.
  2. Ziffer 2
    Bedrohung mit einem Angriff gegen die Person oder gegen das Eigentum, wenn die Drohung mit einem Auftrag oder einer Bedingung verbunden war und nach der Gesetzgebung der Hohen Vertragschließenden Teile die Auslieferung zulässig ist.
  3. Ziffer 3
    Vorsätzliche Mißhandlung oder Verletzung wenn sie eine voraussichtlich unheilbare Krankheit oder dauernde Arbeitsunfähigkeit, den Verlust eines Gliedes oder Organs oder die Einbuße seines unbehinderten Gebrauches, eine schwere Verstümmelung oder den unbeabsichtigten Tod zur Folge gehabt hat.
  4. Ziffer 4
    Abtreibung der Leibesfrucht.
  5. Ziffer 5
    Willkürliche und schuldhafte Bebringung von Gift oder anderen Stoffen, die den Tod oder eine schwere Schädigung der Gesundheit herbeizuführen geeignet sind, wenngleich nicht die Absicht bestand, den Tod herbeizuführen.
  6. Ziffer 6
    Kindesraub, Verheimlichung, Beseitigung, Verwechslung oder Unterschiebung eines Kindes.
  7. Ziffer 7
    Aussetzen oder Velassen eines Kindes.
  8. Ziffer 8
    Entführung einer minderjährigen Person.
  9. Ziffer 9
    Notzucht.
  10. Ziffer 10
    Der gewaltsame Angriff auf die Schamhaftigkeit.
  11. Ziffer 11
    Auch der nicht gewaltsame Angriff auf die Schamhaftigkeit, sofern wegen eines solchen Angriffes mit Rücksicht auf das Geschlecht und das Alter der angegriffenen Person und die sonstigen besonderen Umstände des Falles nach der Gesetzgebung der Hohen Vertragschließenden Teile die Auslieferung zulässig ist.
  12. Ziffer 12
    Verletzungen der Sittlichkeit, wenn zur Befriedigung der Lüste anderer Personen Minderjährige des einen oder des anderen Geschlechtes zur Ausschweifung oder zur Unsittlichkeit verleitet werden, falls die Person, die sich dieser Verleitung schuldig macht, der Vater oder die Mutter, der Vormund oder der Lehrer der verleiteten Person ist.
  13. Ziffer 13
    Angriffe auf die persönliche Freiheit und das Hausrecht, sofern sie von Privatpersonen begangen werden.
  14. Ziffer 14
    Mehrfache Ehe.
  15. Ziffer 15
    Nachmachung oder Fälschung von öffentlichen Wertpapieren, von Bankscheinen, von öffentlichen oder Privatschuldverschreibungen, Ausgeben oder Inverkehrbringen solcher nachgemachter oder gefälschter Wertpapiere, Scheine oder Verpflichtungsurkunden, Urkundenfälschung und Fälschung von telegraphischen Depeschen sowie der Gebrauch von solchen nachgemachten, falschen oder verfälschten Depeschen, Wertpapieren, Scheinen oder Verplichtungsurkunden.
  16. Ziffer 16
    Geldfälschung, und zwar sowohl die Nachmachung als die Veränderung von Geld, das Ausgeben und das Inverkehrbringen von nachgemachtem oder verändertem Geld.
  17. Ziffer 17
    Nachmachung oder Fälschung von Siegeln, Stempeln, Punzen und Marken, der Gebrauch von nachgemachten oder gefälschten Siegeln, Stempeln, Punzen und Marken und der Mißbrauch von echten Siegeln, Stempeln, Punzen und Marken.
  18. Ziffer 18
    Falsches gerichtliches Zeugnis, falsche Gutachten von Sachverständigen oder Dolmetschen, Verleitung von Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschen zu falschen Angaben vor Gericht.
  19. Ziffer 19
    Meineid.
  20. Ziffer 20
    Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten.
  21. Ziffer 21
    Bestechung von öffentlichen Beamten oder von Schiedsrichtern.
  22. Ziffer 22
    Brandstiftung.
  23. Ziffer 23
    Raub und Diebstahl.
  24. Ziffer 24
    Erpressung.
  25. Ziffer 25
    Betrug.
  26. Ziffer 26
    Unterschlagung und Untreue.
  27. Ziffer 27
    Betrügerischer Bankrott und betrügerische Benachteiligung der Gläubigerschaft im Konkurse.
  28. Ziffer 28
    Vorsätzliche Handlungen, welche die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs gefährden.
  29. Ziffer 29
    Gänzliche oder teilweise Zerstörung von Bauwerken, Eisenbahnen oder Telegraphenbestandteilen.
  30. Ziffer 30
    Zerstörung oder Beschädigung von Grabmälern, Denkmälern und Kunstgegenständen, Vernichtung oder Beschädigung von öffentlichen Büchern oder Registern oder von Urkunden oder Gegenständen, die zum öffentlichen Nutzen bestimmt sind.
  31. Ziffer 31
    Zerstörung, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung von Lebensmitteln oder anderen fremden beweglichen Sachen.
  32. Ziffer 32
    Zerstörung oder Verwüstung von Feldfrüchten, Pflanzen, Bäumen und Pfropfreisern.
  33. Ziffer 33
    Zerstörung von landwirtschaftlichen Gerätschaften, Verderben oder Vergiften von Nutzvieh oder anderen Tieren.
  34. Ziffer 34
    Willkürliche und schuldhafte Handlungen, durch die der Untergang, die Strandung, die Zerstörung oder Beschädigung von See- und anderen Schiffen herbeigeführt wurde.
  35. Ziffer 35
    Hehlerei bezüglich solcher Gegenstände, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Erpressung erlangt worden sind.
  36. Ziffer 36
    Unerlaubter Handel mit Suchtgiften, so wie es im Artikel 2 des am 26. Juni 1936 in Genf unterzeichneten Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vorgesehen ist.
In allen diesen Fällen findet die Auslieferung auch wegen Versuches, Mitschuld und Teilnahme statt, insoweit der Versuch, die Mitschuld und die Teilnahme in der Gesetzgebung der Hohen Vertragschließenden Teile vorgesehen sind.

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2025

Gesetzesnummer

10001804

Dokumentnummer

NOR12023982

Alte Dokumentnummer

N2193218094R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1932/120/A2/NOR12023982