(1)Absatz eins,Der Scheck kann zahlbar gestellt werden:
anSub-Litera, a, n eine bestimmte Person, mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk „an Order“;
anSub-Litera, a, n eine bestimmte Person, mit dem Vermerk „nicht an Order“ oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk;
anSub-Litera, a, n den Inhaber.