Kurztitel
Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 135/1955 aufgehoben durch BGBl. Nr. 269/1995Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1995,
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Langtitel
(Übersetzung) Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.
StF: BGBl. Nr. 135/1955
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 1. Juni 1951 in Stresa unterfertigte Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll, welches also lautet: ... für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Protokollen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 27. Mai 1953.
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde zum Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll wurde am 12. Juni 1953 bei der italienischen Regierung hinterlegt.
Das vorliegende Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 10 Abs. 2 am 12. Juli 1953 in Kraft getreten. Das vorliegende Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2, am 12. Juli 1953 in Kraft getreten.
Bis zum 1. Juli 1954 haben noch folgende Staaten das Abkommen ratifiziert: Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragschließenden Teile
sind in der Erkenntnis der Nützlichkeit einer internationalen
Regelung und Zusammenarbeit durch loyale Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse
und in der Erwägung, daß es wichtig ist, diese Ursprungsbezeichnungen
und Benennungen festzulegen, indem man sie mit den charakteristischen Merkmalen der Käse, auf die sie sich beziehen, ausstattet, um dadurch sowohl die Ursprünglichkeit als auch die Anwendung zu schützen und den Käufern das Zurechtfinden zu ermöglichen,
übereingekommen, wie folgt: