Norm Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung) – Zusatzprotokoll 3× ▾ ‹›Gliederung Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung) – Zusatzprotokoll 3 Fassungen (Gesetz) ab 02.04.1957 — BGBl. Nr. 108/1957 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.04.1957 BGBl. Nr. 108/1957 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 02.04.1957 Art. 1