Norm Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches× ▾ ‹›Gliederung Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches Fassungen (Gesetz) ab 01.10.1963 — BGBl. Nr. 200/1959 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.1963 BGBl. Nr. 200/1959 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.1963 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1