Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Markenschutzgesetz, Anwendung - Bahamas
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 149/1961 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/1999Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
26/02 Marken- und Musterschutz
Text
§ 1. (1) Auf den Bahama-Inseln genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich (österreichische Marken) denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf den Bahama-Inseln.Paragraph eins, (1) Auf den Bahama-Inseln genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich (österreichische Marken) denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf den Bahama-Inseln.
(2)Absatz 2,Auf den Bahama-Inseln ist der Schutz österreichischer Marken vom Schutz in Österreich unabhängig.
Dokumentnummer
NOR12026705
Alte Dokumentnummer
N2196110045W