Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 293/1961Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1961,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
29/02 Internationales Privatrecht
Text
Artikel 7
Dieses Übereinkommen steht den bei der Achten Session der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staaten zur Unterzeichnung offen.
Es ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der Niederlande zu hinterlegen.
Über jede Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde wird eine Niederschrift aufgenommen werden, von der eine beglaubigte Abschrift auf diplomatischem Wege jedem der Signatarstaaten übermittelt werden wird.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2012
Dokumentnummer
NOR12026745
alte Dokumentnummer
N2196115510R