Norm Ruhen des gerichtlichen Dienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen× ▾ ‹›Gliederung Suchen Ruhen des gerichtlichen Dienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Fassungen (Gesetz) ab 02.07.1967▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.07.1967 § → § — 01.07.196701.07.1967 BGBl. Nr. 193/1967 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1Art. 5