Norm Ruhen des gerichtlichen Dienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen× ▾ ‹›Gliederung Ruhen des gerichtlichen Dienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Fassungen (Gesetz) ab 02.07.1967▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.07.1967 § → § — 01.07.196701.07.1967 BGBl. Nr. 193/1967 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.07.196702.07.1967 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5