Norm Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Fassungen (Gesetz) ab 13.01.1968 — BGBl. Nr. 27/1968 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.01.1968 BGBl. Nr. 27/1968 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 13.01.1968 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Anl. 1