Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Hoheitszeichen - Israel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 554/1973Bundesgesetzblatt Nr. 554 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
26/02 Marken- und Musterschutz
Text
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus, dessen Darstellung im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus, dessen Darstellung im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012
Dokumentnummer
NOR12029098
Alte Dokumentnummer
N2197310076W