Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 403/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 185/1995Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 1
In der Anlage A dieses Übereinkommens sind die österreichischen, in der Anlage B die ungarischen Bezeichnungen angeführt, die durch das in Wien abgeschlossene Abkommen vom 21. Juli 1972 zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse geschützt werden.
Dokumentnummer
NOR12029240
Alte Dokumentnummer
N2197324785S