Norm Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt Fassungen (Gesetz) ab 27.01.1990 — BGBl. Nr. 63/1990▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute27.01.1990 § → § BGBl. Nr. 63/1990 13.03.197426.01.1990 BGBl. Nr. 248/1974 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 27.01.1990 Art. 1Art. 5