Kurztitel
Textilpflegekennzeichnungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 337/1975 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 294/2006Bundesgesetzblatt Nr. 337 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 294 aus 2006,
Text
Anlage 1a
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! Im Trocknersymbol ist die ! Die Pflegekennzeichnung
(Anm.: ! Trocknungsstufe durch Punkte ! "nicht im Elektro-
Symbol ! anzugeben. Hiebei bedeutet ! Haushaltswäschetrockner
nicht ! ein Punkt "schonende Trocknung ! trocknen" hat durch
dar- ! bei niedriger Temperatur" und ! Durchkreuzen des
stell- ! bedeuten zwei Punkte "normale ! Symbols mit dem
bar.) ! Trocknung ohne Einschränkung im ! Zeichen X zu
! Elektro-Haushaltswäschetrockner ! erfolgen.
! möglich". !
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