Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 217/1975Bundesgesetzblatt Nr. 217 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
Artikel 13
Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen entstehen könnten, sind auf diplomatischem Weg zu bereinigen.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen mit ihrer Unterschrift versehen.
Geschehen zu Luxemburg, am 17. März 1972, in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12030261
Alte Dokumentnummer
N2197516286T