Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auswirkung des Armutsgelübdes von Angehörigen der Ordensgemeinschaften
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1976 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
20/10 Priester, Ordensleute
Text
Im Hinblick auf das Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8. Juli 1974, Prot.n.Spr 127/1971, wird festgestellt, daß die Angehörigen der Ordensgemeinschaften Österreichs, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben oder ablegen werden, nach dem kanonischen Recht bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des feierlichen Armutsgelübdes den Ordensangehörigen mit einfachen ewigen Gelübden gleichgestellt worden sind.Im Hinblick auf das Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8. Juli 1974, Prot.n.Spr 127 aus 1971,, wird festgestellt, daß die Angehörigen der Ordensgemeinschaften Österreichs, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben oder ablegen werden, nach dem kanonischen Recht bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des feierlichen Armutsgelübdes den Ordensangehörigen mit einfachen ewigen Gelübden gleichgestellt worden sind.
Anmerkung
1. Zur Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen vgl. § 356 ABGB,
JGS Nr. 946/1811, zu deren Erbfähigkeit vgl. die §§ 538 und 539
ABGB, JGS Nr. 946/1811, zu deren Testierfähigkeit vgl. § 573 ABGB,
JGS Nr. 946/1811, zur Fähigkeit, einen Pflichtteil zu erwerben,
vgl. § 767 ABGB, JGS Nr. 946/1811.
2. Auf Grund des vorliegenden Reskripts und dessen Kundmachung im
BGBl. sind die für bis dahin - mit Ausnahmen - geltenden
Beschränkungen der Vermögens-, Erb- und Testierfähigkeit von
Ordenspersonen, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben, derzeit
gegenstandslos.
Schlagworte
Nonne, Mönch, Armutsgelübde, Kloster, Vermögensfähigkeit,
Erbfähigkeit, Testierfähigkeit, Ordensgeistliche,
Religiosenkongregation
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Dokumentnummer
NOR12031016
Alte Dokumentnummer
N2197623104S