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Art. 20

Fassungen
ab 02.09.1977 — BGBl. Nr. 488/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 20 heute02.09.1977 BGBl. Nr. 488/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1977,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20

Inkrafttretensdatum

02.09.1977BGBl. Nr. 488/1977

Außerkrafttretensdatum

Index

29/08 Strafrecht

Text

Artikel 20

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; dieser übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen, das am 14. Dezember 1973 in New York zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, unterschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2025

Gesetzesnummer

10002398

Dokumentnummer

NOR40007057

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/488/A20/NOR40007057