Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kennzeichnung von verpackten kosmetischen Mitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 443/1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 891/1993Bundesgesetzblatt Nr. 443 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 891 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Beachte
Tritt gleichzeitig mit Inkrafttreten des EWR-Abkommen außer Kraft.
Text
§ 1. Kosmetische Mittel im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, die zur Reinigung, Pflege oder Vermittlung bestimmter Geruchseindrücke des Menschen, zur Beeinflussung des menschlichen Äußeren oder zum Schutz der Haut oder zur Reinigung, Pflege oder Verbesserung des Gebrauches von Prothesen bestimmt sind. Paragraph eins, Kosmetische Mittel im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, die zur Reinigung, Pflege oder Vermittlung bestimmter Geruchseindrücke des Menschen, zur Beeinflussung des menschlichen Äußeren oder zum Schutz der Haut oder zur Reinigung, Pflege oder Verbesserung des Gebrauches von Prothesen bestimmt sind.
Dokumentnummer
NOR12031524
Alte Dokumentnummer
N2197918607R