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Art. 157 EPÜ

Fassungen
01.05.1979 bis 12.12.2007 — BGBl. Nr. 350/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 15701.05.197912.12.2007 BGBl. Nr. 350/1979 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 136/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäisches Patentübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 157

Inkrafttretensdatum

01.05.1979BGBl. Nr. 350/1979

Außerkrafttretensdatum

12.12.2007aufgehoben durch BGBl. III Nr. 136/2007

Abkürzung

EPÜ

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel 157

Internationaler Recherchenbericht

  1. Absatz eins,Unbeschadet der nachstehenden Absätze treten der internationale Recherchenbericht nach Artikel 18 des Zusammenarbeitsvertrags oder eine Erklärung nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags und deren Veröffentlichung nach Artikel 21 des Vertrags an die Stelle des europäischen Recherchenberichts und des Hinweises auf dessen Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt.
  2. Absatz 2,Vorbehaltlich der Beschlüsse des Verwaltungsrats nach Absatz 3
    1. Litera a
      wird zu jeder internationalen Anmeldung ein ergänzender europäischer Recherchenbericht erstellt;
    2. Litera b
      hat der Anmelder die Recherchengebühr zu zahlen, die gleichzeitig mit der nationalen Gebühr nach Artikel 22 Absatz 1 oder Artikel 39 Absatz 1 des Zusammenarbeitsvertrags zu entrichten ist. Ist die Recherchengebühr nicht rechtzeitig entrichtet worden, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
  3. Absatz 3,Der Verwaltungsrat kann beschließen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang
    1. Litera a
      auf einen ergänzenden europäischen Recherchenbericht verzichtet wird;
    2. Litera b
      die Recherchengebühr herabgesetzt wird.
  4. Absatz 4,Der Verwaltungsrat kann die nach Absatz 3 gefaßten Beschlüsse jederzeit rückgängig machen.

Schlagworte

PCT, BGBl. Nr. 348/1979

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2008

Gesetzesnummer

10002460

Dokumentnummer

NOR12031827

Alte Dokumentnummer

N2197925962S