Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 169Artikel 169
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 169
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt in Kraft drei Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von sechs Staaten, in deren Hoheitsgebiet im Jahre 1970 insgesamt mindestens 180 000 Patentanmeldungen für die Gesamtheit dieser Staaten eingereicht wurden.
(2)Absatz 2,Jede Ratifikation oder jeder Beitritt nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens wird am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam.
Anmerkung
Das Übereinkommen ist am 7.10.1977 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Dokumentnummer
NOR12031839
Alte Dokumentnummer
N2197925974S