Norm Gemeinden für Entscheidungen nach § 36 Mietengesetz× ▾ ‹›Gliederung Gemeinden für Entscheidungen nach § 36 Mietengesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1982 — BGBl. Nr. 299/1979 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1982 BGBl. Nr. 299/1979 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.01.1982 Art. 1