Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 219/1980Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 50Paragraph 50
Index
25/01 Strafprozess, 25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Ersuchen um Vernehmung und Vornahme anderer Untersuchungshandlungen
§ 50.Paragraph 50,
(1)Absatz eins,Ersuchen um Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten sowie um Vornahme von Untersuchungshandlungen anderer Art haben die Angabe der Strafsache, der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsortes des Beschuldigten, dessen Personaldaten und die zur ordnungsgemäßen Erledigung erforderliche Sachverhaltsdarstellung, allenfalls auch die einzelnen an die zu vernehmende Person zu richtenden Fragen, zu enthalten.
(2)Absatz 2,Sind mehrere Rechtshilfehandlungen im Ausland vorzunehmen, so ist an jede zur Erledigung zuständige ausländische Behörde ein gesondertes Rechtshilfeersuchen zu richten.
(3)Absatz 3,In Ersuchen um die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen ist anzugeben, ob die Vernehmung unter Eid erfolgen soll.
Anmerkung
Vgl. § 71 ARHG, BGBl. Nr. 529/1979.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012
Dokumentnummer
NOR12032246
Alte Dokumentnummer
N2198022394S