Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 313/1980Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft kann Gegenstand eines Widerspruchs oder einer Anfechtung, sofern diese Verfahren im innerstaatlichen Recht vorgesehen sind, nur dann sein, wenn die Person, die das Kind anerkennen will oder anerkannt hat, biologisch nicht sein Vater ist.
Anmerkung
Mit ,,innerstaatlichem Recht" sind die Sachnormen dieses Rechts gemeint.
Schlagworte
Rechtsunwirksamkeit, Unwirksamkeit, Anerkenntnis
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Dokumentnummer
NOR12032062
Alte Dokumentnummer
N2198016042T