Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 313/1980Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Text
Artikel 7
(1) Ist die Abstammung eines unehelichen Kindes hinsichtlich beider Eltern begründet, so kann die elterliche Gewalt nicht kraft Gesetzes dem Vater allein zuerkannt werden.
(2) Die elterliche Gewalt muß übertragen werden können; in welchen Fällen sie übertragen werden kann, bestimmt das innerstaatliche Recht.
Anmerkung
Mit ,,innerstaatlichem Recht" sind die Sachnormen dieses Rechts gemeint.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Dokumentnummer
NOR12032065
Alte Dokumentnummer
N2198016045T