Rechtstracker.at

Art. 28

Fassungen
ab 29.08.1980 — BGBl. Nr. 314/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 28 heute29.08.1980 BGBl. Nr. 314/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1980,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 28

Inkrafttretensdatum

29.08.1980BGBl. Nr. 314/1980

Außerkrafttretensdatum

Index

29/01 Zivilrecht

Text

Artikel 28

Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates und jedem anderen Staat, der diesem Übereinkommen beigetreten ist,

  1. Litera a
    die Unterzeichnungen;
  2. Litera b
    die Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunden;
  3. Litera c
    die Zeitpunkte des Inkrafttretens des Übereinkommens nach Artikel 21;
  4. Litera d
    die Notifikationen nach dem Artikel 1;
  5. Litera e
    die Notifikationen nach dem Artikel 2;
  6. Litera f
    die Erklärungen nach dem Artikel 23 Absatz 2 und 3;
  7. Litera g
    die Mitteilungen nach dem Artikel 24 Absatz 2 und 3;
  8. Litera h
    die Vorbehalte nach dem Artikel 25 Absatz 1;
  9. Litera i
    die Erneuerung der Vorbehalte nach dem Artikel 25 Absatz 1;
  10. Litera j
    die Zurücknahme der Vorbehalte nach dem Artikel 25 Absatz 2;
  11. Litera k
    die Notifikationen nach dem Artikel 26;
  12. Litera l
    die Notifikationen nach dem Artikel 27 und die Zeitpunkte, in denen sie wirksam werden.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterzeichnet.

Geschehen in Straßburg, am 24. April 1967, in einer Urschrift in französischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, die Urschrift wird im Archiv des Europarats hinterlegt. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt den Unterzeichnerstaaten und den beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016

Gesetzesnummer

10002494

Dokumentnummer

NOR12032102

Alte Dokumentnummer

N2198016082T