Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kennzeichnung von Elektro-Haushaltstiefkühlgeräten und Elektro-Haushaltsgefriergeräten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 470/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 569/1994Bundesgesetzblatt Nr. 470 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Elektro-Haushaltstiefkühlgeräte und Elektro-Haushaltsgefriergeräte im Sinne dieser Verordnung sind Geräte, die hinsichtlich ihrer Größe und Ausrüstung auf die Verwendung im Haushalt abgestimmt und mit einer elektrische Energie aufnehmenden Einrichtung zur Kälteerzeugung ausgerüstet sind, keine Wasserkühlung benötigen und zum Einfrieren von Lebensmitteln oder Aufbewahren gefrorener Lebensmittel bestimmt sind.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2025
Dokumentnummer
NOR12032562
Alte Dokumentnummer
N2198122436S