Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kennzeichnung von Elektro-Haushaltskühlgeräten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 471/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 569/1994Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
§ 2. Elektro-Haushaltskühlgeräte dürfen nur dann gewerbsmäßig feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet sind. Paragraph 2, Elektro-Haushaltskühlgeräte dürfen nur dann gewerbsmäßig feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet sind.
Anmerkung
Über die Verwendung des pd-Zeichens für elektrische Kühlschränke
siehe die Verordnungen BGBl. Nr. 429/1973 und BGBl. Nr. 43/1975.
Dokumentnummer
NOR12032554
Alte Dokumentnummer
N2198118614R